Go far.
Stay save.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Auch auf Reisen kann mal was passieren.
Go far.
Stay save.
Auch auf Reisen kann mal was passieren.
Oft ist ein Arztbesuch im Ausland sehr teuer, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht in jedem Land die Behandlungskosten. Und meist zahlt sie auch nur für Behandlungen, die im Reiseland als Standard gelten. Auch der Rücktransport nach Hause wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck reist du entspannt und bleibst im Ernstfall nicht auf den Arztkosten sitzen.
Egal, wie oft du unterwegs bist: Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V bist du für die ersten 45 Tage jeder Reise versichert. Aber auch auf langen Reisen sind wir für dich da. Verlängere einfach mit einem Zusatzbeitrag die Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage.
Reisende bis einschließlich 64 Jahre sind für 10,80 Euro pro Jahr abgesichert. Für Reisen, die länger als 45 Tage dauern, sprich bitte mit deiner Beraterin oder deinem Berater.
Schütz dich und deine Familie für 22,80 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Alle Versicherten leben unter einem Dach und deine Kinder sind unter 25 Jahre alt.
Vollständige Kostenübernahme, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder Fehl- und Frühgeburten
Vollständige Kostenübernahme oder ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 Euro pro Tag
Vollständige Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Unterbringung von Eltern oder Kindern
Vollständige Kostenübernahme für schmerzstillende Behandlungen, Füllungen, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Kurzzeitprovisorien
Vollständige Kostenübernahme, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist. Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist.
Vollständige Kostenübernahme für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächsten Krankenhaus, zur nächsten Notfallärztin oder zum nächsten Notfallarzt. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 100 Euro für den Transport zurück zur Unterkunft.
Vollständige Übernahme aller notwendigen Kosten durch Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung. Als notwendig gelten Kosten, die unmittelbar mit der Überführung der verstorbenen Person nach Deutschland oder mit der Beisetzung am Sterbeort zusammenhängen.
Vollständige Kostenübernahme, wenn die Arznei-, Heil- und Verbandmittel ärztlich verordnet sind
Vollständige Kostenübernahme, wenn die Hilfsmittel ärztlich verordnet und während Ihrer Reise das erste Mal nötig sind. Ausnahmen sind Sehhilfen und Hörgeräte.
Nutz dein OnlineBanking-Zugang, um schnell an deine Auslandsreise-Krankenversicherung zu kommen. Wenn Du kein OnlineBanking nutzt, kannst du deine Versicherung auch auf anderem Wege abschließen.
Schalte dein Konto fürs OnlineBanking frei. Anschließend kannst du deine R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung ganz einfach online abschließen.